ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Hiermit geben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrsicherheit Bergheim bekannt.

Die AGB der Fahrsicherheit Bergheim unterteilen sich in drei Bereiche. Teil A – Verkehrsübungsplatz (Platz- und Betriebsordnung), Teil B – Fahrsicherheitstrainings und Teil C – Platzvermietungen.

Teil A (Verkehrsübungsplatz – Platz- und Betriebsordnung)

  1. Jede Person, die den Verkehrsübungsplatz befährt oder betritt, erkennt mit dem Einfahren bzw. Betreten die in dieser Platz- und Betriebsordnung enthaltenen Regelungen als verbindlich an. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko (ohne Versicherungsschutz) sowie unter Ausschuss jeglicher Haftung des Platzbetreibers für Körper- und Sachschäden jeder Art.
  2. Alle Nutzer des Verkehrsübungsplatzes sind in der Pflicht, alles zu tun, um Unfälle zu vermeiden.
  3. Die Gebühr für die Benutzung des Übungszentrums wird durch gesonderten Aushang geregelt.
  4. Die Bezahlung erfolgt, vor Ausfahrt, am Kassenautomaten. Der Kassenautomat akzeptiert €5,-¸€10,-, €20,- Banknoten.
  5. Bitte beachten Sie, dass der Kassenautomat nicht wechselt.
  6. Jeder Verstoß gegen die Platz- und Betriebsordnung wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
  7. Das Verkehrsübungsplatz darf nur mit haftpflichtversicherten, zugelassenen und verkehrssicheren Fahrzeugen benutzt werden.
  8. Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h . Das Überholen anderer Fahrzeuge ist nicht zulässig.
  9. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Sofern der Fahrer nicht im Besitz einer für diese Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist, ist die Benutzung des Übungszentrums mit einem Personenkraftwagen nur zulässig, wenn eine Begleitperson während der gesamten Übungsfahrt auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs mitfährt. Diese Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und mindestens 18 Jahre alt sein.
  10. Der Aufenthalt von Personen ist ausschließlich auf dem Gehwegen sowie den ausgewiesenen Freizeitbereichen möglich und zugänglich. Das Betreten der Fahrbahnen ist nicht gestattet.
  11. Bei Fahrunterbrechungen ist das Fahrzeug auf einem der gekennzeichneten Parkplätze abzustellen. Nach Verlassen des Fahrzeugs sind unverzüglich die ausgewiesenen Gehwege bzw. Freizeitbereiche aufzusuchen.
  12. Auf dem gesamten Gelände des Verkehrsübungsplatzes besteht Rauchverbot. Vermeidbare Lärmbelästigungen, sind zu unterlassen.
  13. Sämtliche auftretende Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Jeder Benutzer, der das Übungsgelände befährt oder betritt, haftet für von ihm verursachte Schäden. Dies gilt sowohl für Schäden an Fahrzeugen als auch für Beschädigungen des Platzes und dessen Betriebseinrichtungen.
  14. Wird ein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug oder durch eine Person geschädigt, kann der Geschädigte Schadensersatzforderungen und sämtliche weiteren Ansprüche ausschließlich dem Verursacher gegenüber geltend machen bzw. weiterverfolgen. Der Platzbetreiber übernimmt keine Haftung bzw. Mithaftung.
  15. Der Platzbetreiber bleibt das Recht vorgehalten, den Benutzerkreis zu beschränken oder die Benutzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen, wie beispielsweise der Beschränkung der Benutzerzahl bei zu starker Frequentierung, die Schließung von Teilstrecken oder die Schließung des Übungszentrums bei Eis bzw. Schnee.
  16. Bleibt das Übungszentrum trotz schlechter Witterungsverhältnisse, insbesondere Eis oder Schnee, geöffnet, versichert der Benutzer durch Einfahren in das Übungszentrum, dass er sich der mit den Witterungsbedingungen verbundenen erhöhten Gefahren bewusst ist und in Kenntnis des erhöhten Risikos die Benutzung des Übungszentrums in Anspruch nimmt. Der Benutzer ist verpflichtet , die Fahrbahnbeschaffenheit selbst in Augenschein zu nehmen. Gemäß der StvO muss das Fahrzeug mit Winterbereifung ausgestattet sein.
  17. Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt €15,-.
  18. Die Änderung der Öffnungszeiten bleibt vorbehalten. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage unter www.fahrsicherheitbergheim.de .
  19. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Teil B (Fahrsicherheitstrainings)

Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail der Fahrsicherheit Bergheim zustande.

 

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen

Kommt ein Vertrag über den Erwerb eines Gutscheines für ein Fahrsicherheits-Training durch ein Haustürgeschäft gemäß § 312 Abs. 1 BGB oder als Fernabsatzvertrages nach § 312 b BGB zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform, z. B. Brief, Email oder – wenn Ihnen der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung des Gutscheines widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins.

Der Widerruf ist zu richten an:

Fahrsicherheit Bergheim
Förchenau 22
86673 Bergheim
Email: reinhard.fuchs@fahrsicherheitbergheim.de

 

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

 

Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. zum Zeitpunkt des Erwerbs des Gutscheins angegebenen Preise.

 

Zahlung

Die bei der Buchung angegebene Teilnehmergebühr bzw. der Preis für den Gutschein, ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen, zu bezahlen. Ratenzahlung ist ausgeschlossen.

 

Absagen/Abbruch des Fahrsicherheits-Trainings

Bei Absagen des Fahrsicherheits-Trainings durch die Fahrsicherheit Bergheim, oder den von ihm beauftragten Ausbildungsleiter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B. Wetterverhältnisse), kann sich der Teilnehmer auf ein anderes Training einbuchen. Wird das Fahrsicherheits-Training nach Trainingsbeginn abgebrochen, können die versäumten Teile zu einem anderen Termin nachgeholt werden.

 

Verbindlichkeit der Buchung/Stornokostenschutz

Die bestätigte Buchung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindenden Fahrsicherheits-Trainings ist verbindlich. Die nachträgliche Änderung eines gebuchten Termins ist nicht möglich. Sollten Sie das Fahrsicherheitstraining stornieren fallen folgende Stornokosten an:

30 Tage vor dem Training = 50 % Stornokosten
14 Tage vor dem Training = 100 % Stornokosten 

Haftung

Die Teilnahme an Fahrsicherheits-Trainings der Fahrsicherheit Bergheim erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fahrsicherheit Bergheim haftet nicht für Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen. Die Haftung der Fahrsicherheit Bergheim für von ihm oder seinem Beauftragten verschuldete Schäden ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf max. 2,5 Mio. Euro je Schadensereignis beschränkt. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich entweder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder aber um solche Schäden, die üblicher- und typischerweise über eine vom Veranstalter abzuschließende Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden, vor oder bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Schadensfälle während eines Fahrsicherheits-Trainings sind dem Ausbildungsleiter unmittelbar zu melden. Jedenfalls muss die Meldung vor Verlassen des Geländes der Fahrsicherheit Bergheim abgegeben werden.

 

Teilnehmerdaten/Fotos

Die personenbezogenen Daten, die bei der Buchung eines Fahrsicherheitstrainings oder bei dem Erwerb eines Gutscheins, oder bei Durchführung eines Fahrsicherheits-Trainings der Fahrsicherheit Bergheim bekannt werden, werden von uns gespeichert und nur zweckbestimmt zur Erfüllung der vereinbarten Leistung genutzt. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur in dem gemäß der DSGVO beschriebenen Umfang. Die Fahrsicherheit Bergheim ist berechtigt, wa?hrend eines Fahrsicherheits-Trainings Lichtbild- und Videoaufnahmen anzufertigen. Eine Vero?ffentlichung erfolgt nur dann, wenn eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt. >> Die Fotos stellen wir den Teilnehmern in der dropbox zur Verfügung wenn alle Kursteilnehmer einverstanden sind. Darauf wird vor Kursbeginn hingewiesen. Wer das nicht will muss widersprechen.

 

Teilnahmebedingungen

Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Eine gültige Fahrerlaubnis ist durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen. Die Teilnehmer fahren mit eigenen Fahrzeugen, welche verkehrssicher sein müssen. Bei Verwendung eines nicht auf ihn zugelassenen Fahrzeugs muss der Teilnehmer das Einverständnis des Halters mit der Verwendung seines Fahrzeugs nachweisen. Es besteht Gurtanlegepflicht. Über das Mitnehmen von Begleitpersonen, welche selbst keine Übungen fahren dürfen, entscheidet der Trainer. Für Teilnahme an Zweiradtrainings ist das Tragen kompletter Motorrad-Schutzbekleidung Voraussetzung. Für PKW-Trainings und den daraus entstehenden Beobachtungsaufgaben außerhalb des Fahrzeugs sollten Sie dem Wetter angepasste Kleidung tragen.

Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folgen zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisung oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die daraus entstehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung des Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Die nachfolgenden besonderen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme der Fahrsicherheit Bergheim auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes Bergheim, Förchenau 22, 86673 Bergheim.

 

Fahrzeug

Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Es muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und insbesondere genügend Reifenprofil (mind. 3 mm) aufweisen. Bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training erfolgt die Teilnahme in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug. Max. 2 Teilnehmer können mit einem Fahrzeug an dem Fahrsicherheits-Training teilnehmen. Für Beobachtungsaufgaben außerhalb des Fahrzeugs sollten Sie dem Wetter angemessene Kleidung tragen.

 

Motorrad Fahrsicherheits-Trainings

Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine komplette Motorradschutzausrüstung sowie einen nach der StVO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel tragen.

 

Fahrtüchtigkeit

Sie verpflichten sich, vor und während des Fahrsicherheits-Trainings nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten der andern berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, zu stehen.

 

Höchstgeschwindigkeit

Es gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von Km/h 50 für die Übungen im Fahrsicherheitstraining. Der Instruktor kann aber im Rahmen seiner Tätigkeit die Höchstgeschwindigkeit in einzelne Fahreinheiten nach seinem Ermessen verändern.

Teilnehmer dürfen die vorgegeben Höchstgeschwindigkeiten nur dann fahren, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen und aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten nichts dagegen spricht. Ansonsten müssen sie eine niedrigere Geschwindigkeit wählen. §3 StVO gilt sinngemäß.

 

Fahrerlaubnis

Sie versichern, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, zu sein. Bei dem Programm „Begleitetes Fahren mit 17“, (BF17) kann der angemeldete Teilnehmer nur zusammen mit der namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson am Pkw Fahrsicherheitstraining teilnehmen.

 

Anweisung des Ausbildungsleiters

Anweisungen des Ausbildungsleiters sind während des Trainings unbedingt Folge zu leisten.

 

StVO

Auf dem Gelände der Fahrsicherheit Bergheim gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO.)

 

Ausschluss vom Training

Sollten Sie eine oder mehrere der vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen oder gegen sie verstoßen, ist die Fahrsicherheit Bergheim, oder der von ihm beauftragte Ausbildungsleiter berechtigt, den Teilnehmer von dem Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

 

Weitere Hinweise

Ladungssicherung ist verpflichtend. Am besten Sie kommen mit leerem Kofferraum.

Bei Rückfragen immer die Kunden-, Angebots- oder Auftragsnummer angeben.

 

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Teil C (Vermietungen)

 

Vermietbedingungen

Der Mieter hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Übungsgeländes überzeugt. Der Vermieter hat keine Versicherungen zugunsten des Mieters oder der Teilnehmer abgeschlossen. Für entsprechenden Versicherungsschutz sorgt der Mieter selbst. Er stellt den Vermieter von allenfallsigen Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer frei. Der Mieter ist zur schonenden Behandlung des überlassenen Geländes und seiner Einrichtung verpflichtet. Die Platz- und Betriebsordnung ist einzuhalten. Abfälle, die bei Benutzung des Übungsgeländes entstehen, entfernt der Mieter.
Für Schäden, die am Gelände des FSB entstehen, haftet der Mieter bzw. der Veranstalter.
Es dürfen ausschließlich Veranstaltungen, die der Verkehrssicherheit dienen, durchgeführt werden. Straßenrennen oder ähnliche Veranstaltungen sind ausdrücklich untersagt.

 

Zahlungsziele

14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto


Stornobedingungen

30 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 50 %,
7 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden 100 %
des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

Die Gleitflächen dürfen nicht trocken befahren werden. Bleibende Fahrbahnmarkierungen dürfen nicht aufgebracht werden. Zelte oder ähnliche Unterstände dürfen nur nach voriger Rücksprache aufgebaut werden.
Während des Trainings ist auf Sicherheit der Teilnehmer zu achten. Das Einfahrttor in die Trainingsfläche muss abgeschlossen werden.